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14.11.2022 Presseinfo

Recht­sal­li­anz schei­tert bei Ein­schrän­kung des Wahl­rechts

Eine Frau wirft den Wahlzettel in die Wahlurne.

Klubobfrau Bex: "Die schnelle und eindeutige Klärung durch die Gemeindeabteilung bremst Einschränkung des Wahlrechts aus."

Die Innsbrucker Grünen zeigen sich sehr erfreut über die schnelle und eindeutige Klärung durch die Gemeindeabteilung bezüglich des Antrags vom Gerechten Innsbruck, der eine Einschränkung des Wahlrechts von Unionsbürger:innen in Innsbruck zur Absicht hatte. „Es war zwar schon rechtlich klar, wie in der letzten Gemeinderatssitzung ausgeführt, dass der Antrag vom Gerechten Innsbruck ein Schuss ins Leere ist. Dass es nun aber schon eine so schnelle und eindeutige Klärung durch die Gemeindeabteilung gibt, der diesen demokratiepolitischen Angriff auf das Wahlrecht von Unionsbürger:innen ausbremst, freut uns sehr“, nimmt Klubobfrau Janine Bex Stellung für die Innsbrucker Grünen.

Trotz der Klärung des Sachverhaltes bleibt dennoch ein Nachgeschmack übrig, wie Klubobfrau Bex ausführt: „Normalerweise werden solche Anträge, die die rechtlichen Grundlagen der Stadt so fundamental betreffen, über den Gemeinderat an den Stadtsenat und von dort an den Rechtsausschuss verwiesen, um dort alle juristischen Abklärungen mit den Expert:innen des Hauses ausloten zu können. Dass sich die Rechtsallianz aus FPÖ, FI und ÖVP aufgrund parteipolitischen Geplänkels nicht mehr an diesen lang geübten und sinnvollen Ablauf halten, ist sehr kritisch zu sehen.“

Solche parteipolitisch motivierten Schnellschüsse zeigten sich auch im letzten Gemeinderat, als der Grüne Gemeinderat Dejan Lukovic einen Prüfantrag zur Wiedereinführung einer städtischen Mietzinsbeihilfe ab dem ersten Tag der Hauptwohnsitzmeldung einbrachte. Dies würden nämlich den budgetären Verlusten für die Stadt entgegenwirken, da jede Hauptwohnsitzmeldung der Stadt Innsbruck Abgabenertragsanteile im Ausmaß von ca. 1.600€ einbringt, denen Ausgaben in einem geringeren Ausmaß entgegenstehen. Dem Thema wurde zwar die Dringlichkeit zugestanden, aber der Prüfantrag selbst wurde von FI, FPÖ und ÖVP abgelehnt. „Jeder Wegfall von Hauptwohnsitzmeldungen schadet insofern den finanziellen Interessen der Stadt, deshalb sollte es im Interesse aller Gemeinderät:innen sein, dem mit der vorgeschlagenen Maßnahme entgegenzuwirken. Alleine in den letzten Jahren entgingen der Stadt sicherlich mehrere Hunderttausend Euro, wenn nicht sogar niedrige Millionenbeträge“, schließt Finanzausschussmitglied Lukovic.

Klubobfrau Janine Bex
Janine Bex

Stv. Klubobfrau

Maria-Theresien-Straße 18/1/1301

6020 Innnsbruck

Tel. 0512 5360-1330

[email protected]
Ein Bild von Dejan Lukovic
Dejan Lukovic

Klubobmann

Maria-Theresien-Straße 18/1/1301

6020 Innnsbruck

Tel. 0512 5360-1330

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