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17.01.2024 Presseinfo

Mo­der­ni­sie­rung der Lärm­schutz­ver­ord­nung

Musik und Straßenkunst

KO Lukovic: "Ich hoffe sehr auf die Unterstützung der anderen Fraktionen, um hier eine Verbesserung vor allem für junge Innsbrucker:innen zu erzielen."

Mit einem konkreten Vorschlag, um die Qualität von konsumfreien Räumen in der Stadt Innsbruck zu erhöhen, melden sich die Innsbrucker Grünen. So brachte der Klubobmann Dejan Lukovic in der letzten Sitzung des Gemeinderates einen Antrag ein, die Innsbrucker Lärmschutzverordnung zu aktualisieren und zu modernisieren, was am 25.01. in der kommenden Gemeinderatssitzung abgestimmt wird. „Die aktuell sich in Kraft befindliche Lärmschutzverordnung für Innsbruck wurde zuletzt vor Jahren kundgetan und seither nicht mehr novelliert. Dies führt nicht nur zu amüsanten Antiquiertheiten, dass etwa noch von ‚Tonband- bzw. Casettengeräten‘ die Sprache ist, sondern auch zu dem Umstand, dass die Verordnung nicht mehr mit der aktuellen Lebensrealität der Innsbrucker:innen übereinstimmt. Ich hoffe daher sehr auf die Unterstützung der anderen Fraktionen, um hier eine Verbesserung vor allem für junge Innsbrucker:innen zu erzielen“, erklärt Lukovic die Motivation hinter dem Antrag der Grünen.

Dieser sieht vor, dass das Abspielen von Musik über Wiedergabegeräte in den städtischen Anlagen und Anstalten erlaubt und eine Lautstärkegrenze von 75 Dezibel bei einem Messabstand von vier Metern und einem Meter über dem Boden eingeführt wird. „Mittlerweile kann fast schon jedes tragbare Gerät zur Abspielung von Musik verwendet werden, was zu einer immensen Mobilität bei Gruppen führt, die sich natürlich auch in öffentlichen Räumen frei von Konsumzwang bewegen wollen. Diese öffentlichen Räume sind sehr oft die ‚öffentlichen Anlagen der Stadtgemeinde Innsbruck und […] die von ihr betriebenen Sport-, Spiel- und Campingplätze […] sowie Badeanstalten‘, wo aktuell keine Musik abgespielt werden darf“, erläutert der grüne Klubobmann die aktuelle Situation. Durch die Aktualisierung könnte dieser Missstand aufgehoben werden und auch die Grenzwerte sind gut überlegt.

75dB entsprechen in etwa der Lautstärke von Straßenverkehr und mit jeder Verdoppelung des Abstandes zum Schallkörper reduziert sich die Lautstärke um 6dB. Nach weiteren vier Metern Abstand beträgt die Lautstärke entsprechend nur noch 69dB und nach weiteren acht Metern sind es nur noch 63dB, was der Lautstärke von normalen Gesprächen entspricht. „Wichtig ist hierbei noch zu erwähnen, dass Lautstärke keine lineare Größe darstellt, sondern eine Reduktion um 10dB einer empfundenen Halbierung der Lautstärke entspricht. Messungen für die Stadt Innsbruck zeigen auch, dass es viele Stadtbereiche gibt, bei denen eine Lautstärke von 75dB regelmäßig überschritten wird, sei es aufgrund Flug-, schweren Auto- oder Baustellenlärms. Insofern ist es vertretbar, für das temporäre und nicht dauerhafte Abspielen von Musik im öffentlichen Raum eine Lautstärkegrenze von 75dB zu setzen“, führt Lukovic die Idee der Innsbrucker Grünen abschließend aus.

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