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12.12.2025 Presseinfo

Kritik an geplanter Reform der Tiroler Mindestsicherung

Kritik an geplanter Reform des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes

Ressortverantwortliche StadträtInnen appellieren an Land Tirol

Die geplante Reform des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes, die subsidiär Schutzberechtigte ab 1. Jänner 2026 vollständig aus der Mindestsicherung ausschließt, stößt in Innsbruck auf deutliche Kritik. Die verantwortlichen Ressorts unterstützen die Einschätzungen des Sozialpolitischen Arbeitskreises Tirol und der Kinder- und Jugendanwaltschaft und warnen vor gravierenden sozialen und finanziellen Auswirkungen.

 

Weitreichende Konsequenzen

Die Reform betrifft mehrere hundert Menschen in Tirol, darunter viele Kinder, ältere Personen sowie Menschen mit Erkrankungen oder Behinderungen. Mit der Umstellung auf die wesentlich niedrigeren Leistungen der Grundversorgung würde einer bereits stark armutsgefährdeten Gruppe die Existenzsicherung entzogen. Dies hätte aus Sicht der Stadt weitreichende Konsequenzen für das soziale Gefüge.

Eine Politik, die Menschen in existentielle Notlagen drängt, schwächt nicht nur ihre Integrationschancen, sondern auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wer Armut verschärft, erzeugt soziale Kosten, die wir alle tragen müssen“, heißt es von Integrationsstadträtin Janine Bex, BSc. Die Unterbringung in Großquartieren sei zudem „weder kindgerecht noch integrationsförderlich“ und mache bislang erreichte Fortschritte zunichte. Besonders für Familien im ländlichen Raum drohen Wohnungsverlust, der Abbruch von Kindergarten-, Schul- oder Lehrplätzen und der Verlust des sozialen Umfelds. Dies belastet zusätzlich in weiterer Folge den zentralraum und hier insbesondere Innsbruck.

 

Neue Notlagen

Auch der für Soziales zuständige Vizebürgermeister Georg Willi warnt vor langfristigen Folgekosten: „Wer Armut verschärft“, so die Einschätzung, „verursacht letztlich höhere Ausgaben im Gesundheitswesen, in der Kinder- und Jugendhilfe und im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge. Die Grundversorgung kann die Mindestsicherung nicht ersetzen – sie schafft neue Notlagen, anstatt sie zu verhindern.“

Die Stadt weist außerdem auf rechtliche Unsicherheiten und den ungünstigen Zeitpunkt hin: Mit dem neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) steht ab 2026 ohnehin ein neuer europäischer Rahmen bevor. Zudem zeigen juristische Gutachten, dass die Grundversorgung die EU-rechtlich geforderten Kernleistungen nicht vollständig abdeckt.

 

Forderungen an das Land Tirol

Die beiden Sozial- und Integrationszuständigen appellieren an das Land, den geplanten Ausschluss subsidiär Schutzberechtigter nicht umzusetzen oder – falls die Reform beibehalten wird – zumindest folgende Maßnahmen sicherzustellen:

  • realistische Übergangsfristen, um Schuljahre, Ausbildungen und Mietverhältnisse abschließen zu können
  • Absicherung privaten Wohnraums, um Obdachlosigkeit und drastische Ortswechsel zu vermeiden
  • kindgerechte, barrierefreie Unterbringung statt Großquartieren
  • Erhalt von Schul-, Kindergarten- und Lehrplätzen
  • Möglichkeiten zur Leistungsaufstockung, damit Arbeits- und Ausbildungsplätze nicht verloren gehen
  • klare Härtefallregelungen, die das Kindeswohl vorrangig berücksichtigen

Abschließend unterstreichen beide, dass soziale Härten vermeidbar sind, wenn Expertise ernst genommen und frühzeitig in Lösungen investiert wird. Ziel müsse sein, Menschen zu schützen, statt sie in Armut und Instabilität zu drängen. Die Stadt signalisiert Bereitschaft zu einem gemeinsamen Austausch mit dem Land und den Sozialorganisationen, „damit niemand zurückgelassen wird“.

Janine Bex

Stadträtin

Maria-Theresien-Straße 18/1/1301

6020 Innnsbruck

Tel. 0512 5360-1336

[email protected]
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