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Sa, 20.03.2010

Autor

Gerhard Fritz

01.02.2010 14:40

Innsbruck protestiert gegen Vorratsdatenspeicherung

GRÜNER Antrag einstimmig angenommen

Die GRÜNEN haben am 21. Jänner im Gemeinderat beantragt, die Bürgermeisterin solle in einem Brief an alle Nationalratsklubs und die Tiroler Abgeordneten "tiefe Besorgnis" über schwer wiegende Grundrechtseingriffe vortragen, die unter dem Titel "Vorratsdatenspeicherung" in einem Ministerialentwurf zum Telekommunikationsgesetz enthalten sind. Dabei geht es darum, ohne konkreten Verdacht und ohne richterliche Ermächtigung Daten über das Kommunikationsverhalten (Handy, Email, Internet) von Millionen unbescholtenen BürgerInnen sechs Monate lang zu speichern und für behördliche Verarbeitung vorzuhalten. Damit werde eine ohnehin schon umstrittene europäische Richtlinie aus dem Jahr 2006 nicht nur umgesetzt, sondern "übererfüllt".

Der Gemeinderat hat die GRÜNEN Bedenken einstimmig geteilt. "Nun hat die Bürgermeisterin unseren Abgeordneten einen gesalzenen Brief geschickt: Sie erinnert - wie im GRÜNEN Antrag gefordert - an die Stellungnahme des Rechtsanwaltskammertages, dass ein solches Gesetz 'mit der unseren Rechtsstaat prägenden Tradition bricht, in die (grund)gesetzlich geschützten Positionen des einzelnen zu Strafverfolgungszwecken nur bei Vorliegen entsprechender Verdachtsmomente einzugreifen'", freut sich der GRÜNE Klubobmann Gerhard Fritz. Für "bedenklich" hält es die Bürgermeisterin – in diesem Punkt in völliger Übereinstimmung mit den GRÜNEN – dass "bei der präventiven staatlichen Überwachung der BürgerInnen und Bürger Gemeinschaftsrecht übererfüllt wird, während beim Datenschutz Zurückhaltung herrscht". "Dass die Bürgermeisterin in diesem Zusammenhang daran erinnert, dass sie selbst wie alle GemeinderätInnen ein Gelöbnis auf die Verfassung und damit auch auf die Grundrechte der BürgerInnen abgelegt hat, sollten den Damen und Herren Abgeordneten schon zu denken geben", so Fritz.

Besonders erfreulich: "Die Bürgermeisterin ist auch der Argumentation der GRÜNEN (und der Datenschutzverienigung ARGE Daten) gefolgt, ein drohendes 'Vertragsverletzungsverfahren' wegen Nicht-Umsetzung einer EU-Richtlinie zum Tribunal über diese Richtlinie selbst zu machen. Mit dem Lissabon-Vertrag wurde auch die Grundrechtscharta Teil des europäischen Vertragsrechts, sozusagen der Verfassung der EU. Die Richtlinie von 2006 stützt sich auf eine recht windige Rechtsgrundlage, nämlich die 'Vervollständigung des Binnenmarktes'. Sie steht damit auf wackligen Beinen", ist der Klubobmann der Innsbrucker GRÜNEN überzeugt. In einem Vertragsverletzungsverfahren müsste der EuGH auch die Rechtsmäßigkeit der Richtlinie neuerlich prüfen.

Es geht, wie die Bürgermeisterin auf GRÜNEN Antrag hin schreibt, darum "die demokratischen Grund- und Freiheitsrechte mindestens so wichtig zu nehmen wie behauptete kriminaltaktische Vorteile für die Exekutive."





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