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So, 21.03.2010

Autor

GEMEINDERAT

Gebi Mair

23.11.2006 08:10

Antrag - GR 06.10.19 - Stopp den städtischen Subventionen für das Casino

ANTRAG

Stopp den städtischen Subventionen für das Casino

Antrag

„Die Bürgermeisterin möge Verhandlungen mit den Casinos Austria aufnehmen, welche zum Ziel haben, den Kooperationsvertrag dahingehend zu ändern, dass künftig keine laufende Transferzahlungen für Garagierungskosten mehr vorgenommen werden.“

Begründung

1991 wurde anlässlich der Errichtung ein Kooperationsvertrag zwischen Stadt und Casino geschlossen, wo Standorthilfe und gemeinsamer Werbefonds vereinbart wurden. Der Werbefonds sollte aus den Mitteln der Vergnügungssteuer dotiert werden und zwar auf Basis von 25% des auf die Eintrittsentgelte entfallenden Abgabenvolumens. 1992 wurde das Casino eröffnet, die Eintritte abgeschafft und damit dem Werbefonds die Grundlage entzogen. Die Vergnügungssteuer wurde daraufhin von den Eintritten auf die Spieltische und Automaten geändert. Der Werbefonds später von 25% auf 12,5% reduziert. Damit gehen 12,5% der Einnahmen aus § 18 Vergnügungssteuergesetz in den Werbefonds, für den es ein paritätisches Gremium zwischen Stadt und Casino gibt. Zudem wurde in dem Vertrag festgehalten, dass die Stadt Innsbruck eine laufende Transferzahlung an das Casino vornimmt, aus welcher die Casinos Austria die Garagierungskosten ihrer Gäste in der Tiefgarage decken können, um diesen Gratisparken zu ermöglichen. Im Jahr 2005 wurden 130.665 Euro seitens der Stadt in den Werbefonds eingezahlt und 264.095 Euro für Garagierungskosten überwiesen. Es handelt sich dabei um 2,5 Millionen indexierte Schilling aus dem Jahr 1991. Der Betrag steigt also jährlich. Laut Kooperationsvertrag ist das Casino verpflichtet, bis 2051 zu bestehen. An Standorthilfe wurde weiters ein einmaliger Betrag von 55 Millionen Schilling gezahlt.





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